Während des
Goryeo-Reiches war in Korea der Buddhismus
die vorherrschende Staatsreligion.
Die Erbauung zahlreicher Tempel
wurde durch den Staat gefördert. Kunst und Wissenschaft wurden
vornehmlich durch Mönche gepflegt. Der Konfuzianismus war zwar zur
Goryeo-Zeit in Korea auch schon verbreitet, aber mehr als soziales Ordnungsprinzip, denn als das Geistesleben prägende Kraft
Das sollte sich in der nächsten Dynastie drastisch ändern. Die Wang-Dynastie, die während 475 Jahren das
Goryeo-Reich leitete, wurde 1392 gestürzt. Die Gründe waren vielfältig, hauptsächlich aber wirtschaftlicher Natur. Es hatte sich unter der Mongolenherrschaft (1231-1356) eine Gruppe von Grossgrundbesitzern entwickelt. Diese Besitzform führte zu zunehmender Verelendung der Bauern und schwindenden Steuereinnahmen des Staates. Schliesslich liessen sich die notwendigen wirtschaftlichen Reformen gegen die Macht der Grossgrundbesitzer nur
kriegerisch- revolutionär durchsetzen. |

Hongpaek Yangban
Rot/Weisse Aristokratenmaske
vom Kosong
Ogwangdae Maskentanz |
General Yi Songgye übernahm, gestützt auf das Militär, den Kleinadel und die Beamtenschaft, durch Putsch die Macht. Das alte Feldregister wurde verbrannt, der Grossgrundbesitz aufgehoben, das Land wurde neu verteilt und damit eine wirtschaftliche Gesundung eingeleitet.
Die Zentralgewalt bestand aus dem König, dem Staatsrat, der ihn beriet, der Regierungskanzlei und sechs Ministerien oder Ämtern, nämlich für Finanzen, Personalfragen, Kultus/Riten, Justiz, Krieg/Heer und öffentliche Arbeiten. Die Verwaltung vollzog sich auf folgenden Ebenen: Provinzen, Gaue, Distrikte und Bezirke. Die Verwaltungsorgane wurden mit Beamten besetzt. Ab der Provinzverwaltung aufwärts konnten nur Angehörige der Aristokratie in die Staatsverwaltung gelangen. Zivile und militärische Verwaltungen waren strikt getrennt, die zivilen Beamten den Militärbeamten übergeordnet.
Nur die Klasse der Aristokraten, Yangban genannt, hatte die Möglichkeit zum
Landerwerb. Da die Klassenzugehörigkeit erblich wurde, blieb der Kreis der Yangban unter sich. Die Yangban waren streng konfuzianisch erzogen und sollten der Lehre nach als sittlich Edle das Volk führen. In der
hierarchisch- patriarchalischen Ordnung hatten die Yangban demnach nicht nur Rechte, sondern auch die Pflicht, sich um das Wohl des Volkes zu kümmern. In den Büchern zur koreanischen Geschichte halten sich die Berichte über den Altruismus dieser Klasse allerdings in engen Grenzen.
Die Yangban machten in der ersten Hälfte der Yi-Dynastie, bis zum Anfang des 17. Jahrhundert etwa 10 % des Volkes aus. Danach wuchs diese Klasse an Mitgliedern stark an. Teile der Yangban begannen zu verarmen, weil eine entsprechende Anzahl gut bezahlter Positionen nicht zur Verfügung stand. Das ausgeprägte Klassen- oder Kastensystem kannte neben den Yangban folgende weitere nicht-aristokratische Klassen: Die Chungin.
Sie stellten wohl weit weniger als 10% und waren zumeist im niederen
Verwaltungs- dienst zu finden. |
Yangban Haus, Treasure No. 414
Hahoe Village, Andong County, North Kyongsang Province
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Während die Yangban die "Generalisten" waren (allgemein gebildet), waren die Chungin die "Spezialisten", Fachleute in Verwaltungsfragen und Technik. Sie waren aber auch Ärzte und Dolmetscher. Die Bedeutung der Chungin nahm in der zweiten Hälfte der Yi-Dynastie deutlich zu. Es folgten mit absteigender gesellschaftlicher Anerkennung die Bauern, dann die Handwerker, schliesslich die Kaufleute. Auf der letzten Stufe der Gesellschaft fand sich eine bunte Mischung an: Künstler, buddhistische Mönche, Schamanen, Schlachter und schliesslich die Sklaven.
Theoretisch gehörten die buddhistischen Priester und die Schamanen zur
untersten Gruppe. In Wirklichkeit jedoch waren sie unerlässlich für
viele wichtige Zeremonien, wurden gebraucht für Totengebete, für
Exorzismusriten, als Heilkundige, als geistige Helfer in den Nöten des
Alltags.
Das Kastensystem wurde erst 1894 offiziell aufgehoben. Dabei wurden die Vorrechte der Yangban-Klasse bezüglich der Besetzung hoher Staatsämter beseitigt. Ebenso wurde die Sklaverei beendet. Auch wurde die Kinderheirat und die Ausdehnung von Strafen auf Angehörige von Verbrechern verboten.
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